20.06.2012
Volks-Nein zum Verfassungsartikel und Jugendhaus UriFür die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung in uri fehlen rechtliche Grundlagen. Obwohl die Bundesverfassung sagt: „Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz und Unversehrtheit und die Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV)“.Doch das Volk sagte Nein. Am 15. April 2012 wurden beide Jugendvorlagen abgelehnt: Abstimmungsbotschaft
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