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20.06.2012

Volks-Nein zum Verfassungsartikel und Jugendhaus Uri

Für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung in uri fehlen rechtliche Grundlagen. Obwohl die Bundesverfassung sagt: „Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz und Unversehrtheit und die Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV)“.


Doch das Volk sagte Nein. Am 15. April 2012 wurden beide Jugendvorlagen abgelehnt: Abstimmungsbotschaft


Vernehmlassungsbericht und der Auswertungsbericht zur Vernehmlassung.  Wie es nach dem Volks-Nein weitergeht, wird der Regierungsrat im Rahmen der Legislaturplanung beraten.








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