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Fragenarchiv

Titel (Pflichtfeld) Absenzen
Fragedatum 02. 11. 2016
Frage (Pflichtfeld)

Ich habe in den letzten zwei Semestern viel im Betrieb gefehlt, da ich öfters krank war. Meiner Ausbildnerin habe ich auch gesagt, dass ich zurzeit psychisch sehr belastet bin und dies auch an den vermehrten Absenzen liegen könnte. Ich habe jedoch immer das verlangte Arztzeugnis mitgebracht. Nun droht mir meine Ausbildnerin, dass wenn es so weiter gehe, ich meine Lehrstelle verlieren könnte. Dürfte sie mir trotz Arztzeugnisse aus diesem Grund kündigen, obwohl ich im Betrieb immer noch gut mit der Arbeit mithalten kann?
Antwort

Liebe naemi96,

Das ist eine sehr wichtige Frage, die du stellst. Wir hoffen, dass das, was dich psychisch belastet, sich ein wenig beruhigt hat und es dir wieder besser geht. Wir listen dir unsere Überlegungen auf:

  • Es ist dein Recht, zu fehlen, wenn du krank bist. Achte aber darauf, dass dich wirklich nur krank schreiben lässt, wenn du eben wirklich nicht fit bist und dass du auch dann wieder zur Arbeit gehst, wenn es eben wieder gut ist. Was deine Rechte angeht: Ein guter Lesetipp ist das Handbuch "Ich kenne meine Rechte", das die Gewerkschaftsjugend herausgibt. Du kannst es hier downloaden - es ist ganz praktisch nach Stichworten von A bis Z gegliedert.
  • Deine Ausbildnerin sieht das wohl so: Du hast Aufgaben im Betrieb, die eben sie oder jemand anderes dann erledigen muss, wenn du nicht da bist. D.h. für sie ist das Argument, dass du im Betrieb gut mithalten kannst trotz Abwesenheit, eben nicht das einzige Kriterium.  Diesen Aspekt solltest du ernst nehmen, weil man dich im Job eben auch braucht und Professionalität dazu gehört. Allerdings darf dir deine Ausbildnerin nicht drohen oder dich Druck aussetzen, wenn sie die Situation stresst. Du bist Lernende und hast einen gültigen Lehrvertrag, der erst mit dem Abschluss der Lehre endet. Lehrverträge können nicht ganz so einfach gekündigt werden. Da braucht es schon ausserordentliche Gründe, d.h. wirklich schwerwiegende Verfehlungen wie z.B. einen Diebstahl oder ständige, unentschuldigte Absenzen. Eine Auflösung des Lehrvertrags müsste vom Betrieb dann auch der Lehraufsicht im Amt für Berufsbildung gemeldet werden - da gibt es für jede Branche Ansprechpartner, die die Kündigungsgründe dann auch prüfen und eine Kündigung bewilligen müssen. Für Fragen kannst du dich also auch an sie wenden.
  • Wenn die psychische Belastung gross (privat oder beruflich), dann würden wir dir raten, dass du dich an eine Fachperson wendest - so könntest du den Ursachen auf die Spur kommen, die ggf. mit dazu führen, dass du eben öfters krank bist. Du hättest dann eine Möglichkeit, Gegensteuer zu geben. Du könntest dich z.B. an diese Fachstelle wenden. Auch an vielen Berufsschulen gibt es psychologische Beratung. Ev. auch an deiner? Auch das wären dann geeignete Ansprechpartner, die dich unterstützen können.

Gerne kannst du dich auch wieder an uns wenden, wenn du noch mehr wissen möchtest. Herzliche Grüsse und alles Gute, dein Tschau.

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