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Fragenarchiv

Titel (Pflichtfeld) Verspätung der Lieferung
Fragedatum 26. 10. 2013
Frage (Pflichtfeld)

Guten Tag Ich habe am 15.10.13 bei der M-electronics 2 Filter für einen Luftreiniger bestellt. Ich musste den Betrag gleich vor Ort bezahlen und habe eine Bestätigung bekommen mit dem Abholdatum (23.10.13). Ich war am 23.10.13 in der Filiale und mir wurde gesagt das die Filter noch nicht da seien. Ich habe sie bis jetzt noch nicht und wir haben jetzt den 26.10.13. Kann ich eine preisreduiktion vordern? Oder welche Rechte stehen mir zu? Besten Dank im voraus. Freundliche Grüsse Chregi
Antwort

Liebe chregi92

Gut, dass du nachfragst, wie die rechtliche Lage aussieht. Alle rechtlichen Modalitäten rund um den Kaufvertrag sind im schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt. So auch der von dir geschilderte Fall eines Lieferverzugs durch den Verkäufer. Die Folgen einer Lieferverzugs sind verschieden, je nachdem ob es sich um ein Fixgeschäft oder Mahngeschäft handelt:

  • Fixgeschäft: Dort gibt es einen klar definierten Liefertermin. Beide Parteien anerkennen, dass eine verspätete Lieferung nicht möglich ist und keinen Sinn macht (Beispiel: Bestellung von Hochzeitskleid, Trauerkranz usw.). Liefert der Verkäufer trotzdem zu spät, kann der Käufer gleich Schadenersatz verlangen oder auf die Lieferung verzichten und das Geld zurückverlangen.
  • Mahngeschäft: Es wurde entweder kein Liefertermin abgemacht oder der Termin hat keine entscheidende Bedeutung. Liefert der Verkäufer wie in deinem Fall zu spät, so kann der Käufer der Verkäufer mahnen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Wird dann auch diese Nachfrist nicht eingehalten, gilt das Gleiche wie beim Fixgeschäft. Der Käufer kann Schadenersatz verlangen oder auf die Lieferung verzichten und das Geld zurückverlangen.

Du siehst, in deinem Fall handelt es sich um ein Mahngeschäft und bevor du Anrecht auf Schadenersatz hast, wäre die Bedingung, dass du den Verkäufer mahnst und eine angemessene Nachfrist gesetzt wird.  Erst wenn auch diese Nachfrist nicht erfüllt wird, besteht der rechtliche Anspruch auf Schadenersatz. Das ist natürlich dann nicht  nur mit Zeit, sondern auch mit Kosten auf deiner Seite verbunden. Die Ablauf und die rechtlichen Möglichkeiten findest du übrigens auch unter diesem Link -> blättere innerhalb des Dossiers bis zur Rubrik „Verzug des Verkäufers“.

Natürlich macht ein solches Vorgehen v.a. Sinn, wenn es sich um eine grössere Anschaffung handelt. Ob dir der Aufwand für die Filter angemessen erscheint, musst du selber entscheiden. Dass dich diese verspätete Lieferung ärgert, ist übrigens gut zu verstehen, v.a. wenn du z.B. noch einen Anfahrtsweg auf dich genommen hast. und Zeit dafür eingeplant hast. Uns scheint daher dieser Weg erfolgsversprechender: Wenn es dir sehr wichtig ist, könntest du einen kurzen und höflich geschriebenen Brief an die Filialleitung schicken und erklären, dass dir diese Verspätung doch deutlichen Mehraufwand verursacht hat und du deshalb mit dem Service nicht zufrieden bist. Argumentiere kurz, warum (z.B. weil du nicht informiert worden bist und extra in den Laden gefahren bist; weil du die alten Filter bereits ausgebaut hast und dringend auf die neuen wartest etc.). In aller Regel reagiert die Firma mit einem Entschuldigungsschreiben und man erfährt auch mehr über die Gründe der Verspätung - ein Lieferverzug kann ja auch von einem Zulieferer verursacht sein. Manchmal zeigen sich die Unternehmen übrigens auch grosszügig und legen kulant bspw. einen Gutschein bei. Das liegt aber ganz in deren Ermessen - eingefordert kann ein solcher Gutschein auf diesem Weg nicht werden.

Herzliche Grüsse, dein Tschau

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