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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Doppelbürger und Militär
Fragedatum 03. 02. 2010
Frage (Pflichtfeld)

Hallo! Ich habe eine Frage, und zwar bin ich italienisch schweizer Doppelbürger, kann ich nun selber entscheiden wo ich ins Militär gehn will? Also das es für mich möglich ist auch den Militärdienst in Italien zu absolvieren?
Antwort

Lieber Ryuk Gut, dass du dich erkundigst. Im Jahre 2008 haben Italien und die Schweiz ein Abkommen geschlossen, bei welchem der Militärdienst von Doppelbürgern geregelt ist. Wie du unter dem folgenden Link siehst, steht dort unter anderem: \"Der Doppelbürger hat seine militärischen Pflichten in dem Staat zu erfüllen, in dem er am 1. Januar des Jahres, in dem er das 18. Lebensjahr vollendet, seinen ständigen Aufenthalt hat, sofern er nicht erklärt, seine militärischen Pflichten gegenüber dem anderen Staat erfüllen zu wollen. Die Erklärung über die Wahl muss vom Doppelbürger mit ständigem Aufenthalt in Italien innerhalb von sechs Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres und vom Doppelbürger mit ständigem Aufenthalt in der Schweiz vor Vollendung des 19. Lebensjahres abgegeben werden.\" Hier also dieser Link mit dem Text dieses Abkommens: http://www.gesetze.ch/SR/0.141.145.42/0.141.145.42_000.htm Das würde also heissen, dass du bis zu deinem 20. Geburtstag entscheiden könntest, für welches Land du Militärdienst leisten willst. Im Internet lassen sich zu diesem Thema jedoch auch andere Angaben finden und man spricht davon, dass wenn jemand ständig in der Schweiz Wohnsitz hat, dass dieser dann nicht wählen kann. Es ist also nicht ganz einfach und etwas verwirrend. Doch zum Glück gibt es eine Fachstelle, die genau für diese Fragen da ist. Rufe ungeniert an oder schreibe eine Mail. Erkundige dich auch, wie du als Doppelbürger nun genau vorzugehen hast. Hier der Link mit der Adresse: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/rekrut/wehrpflicht/doppelb.html Alles Liebe, dein Tschau
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