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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Gemeinsam Übernachten
Fragedatum 21. 05. 2011
Frage (Pflichtfeld)

Seehr geehrtes Team Ich habe eine sehr dringliche frage Es geht um mich und meine Freundin, Ich weiss die Kategorie könnte je nachdem auch anders sein aber es geht vor allem um Gesetzliches Die Ausgangslage: Ich bin 18 Sie erst 15 wir sind nun schon gut 1.5 Monate zusammen. Das Grundproblem: Die meisten denken es sei verboten wenn wir beide miteinander schlafen würden . doch mittlerweile habe ich sogar den gesetzes auszug aus dem StGb gefunden wo ausdrücklich geschrieben steht das 3 Jahre unterschied erlaubt sind. Das Eigentliche Problem: Wir möchten zusammen eine Nacht verbringen (nicht auf sexuellen Konsens bezogen),jedoch sind ihre eltern dagegen . Sie behaupten da si noch minderjährig ist könnten ihre Eltern mit dem gesetz in Konflikt geraten wenn ich bei ihnen übernachten würde und meine mutter wenn sie bei mir übernachten würde doch mir entzieht sich daraus jegliche logik.. miteinander \"schlafen\" dürfen wir rein gesetzlich, doch wenn es wirklich ums richtige schlafen geht ist das ein fall für den europäischen gerichtshof.. so kommt es mir immerhin vor das wäre auch meine frage täuschen sich da nicht wieder alle ?? ich hoffe ihr könnt eure hoffentlich günstige antwort mit einem passenden paragraphen ergänzen so können wir sie bestimmt umstimmen vielen dank und ich hoffe auf eine baldige antwort
Antwort

Lieber FabiotheMC

Gut, dass du dich in dieser Situation an das Tschau wendest und dich erkundigst, wie die rechtliche Situation tatsächlich aussieht. Du hast absolut Recht, entscheidend sind die 3 Jahre Altersdifferenz. Geregelt ist diese Frage mit dem so genannten Schutzalter. Dieses Schutzalter besagt nun, dass man bis zum 16. Geburtstag keine sexuelle Beziehung (dazu zählt auch schon küssen) mit jemandem haben darf, der 3 Jahre (oder mehr) älter ist als man selber. Entscheidend ist also, dass es nicht drei Jahre (oder mehr) Altersunterschied sein dürfen, solange jemand noch keine 16 Jahre alt ist. Wie du schreibst, bist du 18, während sie 15 ist. Ist der Altersunterschied zwischen euch beiden nun bspw. 2 Jahre und 10 Monate, dann ist eine Beziehung zwischen euch beiden völlig legal. Doch problematisch wird es eben, wenn es mehr als diese 3 Jahre alt sind. Lese dazu doch auch noch den folgenden Artikel.

http://www.tschau.ch/beziehung/sexualitaet/schutzalter/

Wie du schreibst, hast du dies auch selber herausgefunden und es ist deshalb anzunehmen, dass es bei euch etwas weniger als 3 Jahre Altersunterschied sind. Wenn nun diese 3-Jahre-Regelung eingehalten wird, so machen sich weder ihre noch deine Eltern strafbar, wenn ihr beiden zusammen übernachtet - ob ihr dabei Sex habt oder nicht, spielt dann aus juristischer Sicht keine Rolle, weil die Beziehung eben so oder so legal ist.

Also: Immer vorausgesetzt, der Altersunterschied zwischen euch beiden ist weniger als 3 Jahre, geraten weder deine Eltern noch die Eltern deiner Freundin mit dem Gesetz in Konfklikt, wenn sie bei dir übernachten würde. Auch wenn sie noch minderjährig ist. Doch wäre es nicht möglich, dass ihre Eltern vor allem deshalb mit dem Gesetz argumentieren, weil sie ganz einfach eine gewisse Angst hätten, wenn sie bei dir übernachtet? Dass sie vielleicht denken, dass aus dem gemeinsamen Einschlafen und Kuscheln dann schnell Sex werden könnte - und dann eben die Gefahr besteht, dass ihre Tochter schwanger werden könnte.

Vorschlag: Versucht dieses Thema möglichst offen zu besprechen und versucht ihnen zu zeigen, dass ihr verantwortungsvolle Menschen seid und falls ihr dann mal Sex habt, dass dann die Verhütung selbstverständlich dazu gehören würde. Anders formuliert: Euer Ziel müsste sein, dass ihr die Ängste ihrer Eltern versteht und dann argumentieren könnt, wieso sie eben keine Angst haben müssen.

Wir wünschen euch beiden alles Gute und grüssen euch herzlich, dein Tschau

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