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Titel (Pflichtfeld) | Abmelden als Wochenaufenthalter |
Fragedatum | 04. 09. 2011 |
Frage (Pflichtfeld) | Hallo liebes Tschau, ich Arbeite seit bald 3 monaten als koch in einem anderen dorf, wo ich such eine wohnung habe und mich als wochenaufenthalter angemeldet habe. nun ist mein arbeitsvertrag in einer woche zu ende und ich wollte wissen was ich jetzt noch machen muss bevor ich wider zurückziehen kann...ich habe bei mit ein Schriftenempfangschein, aufenthaltsausweis...muss ich davon wa ebgeben oder wie muss ich mich \"abmelden\"?.. danke im Voraus! euer Q2 |
Antwort | Lieber Q2 Gut, erkundigst du dich. Ja, als Wochenaufenthalter muss man sich auch wieder abmelden. Es geht so: Du meldest dich dort bei der Einwohnergemeinde und bringst denSchriftenempfangsschein/Wochenaufenthaltsausweis mit (der Schriftenempfangsschein ist ja quasi die Quitttung für den deponierten Heimatausweis). Uebrigens: Dieses Abmelden musst du spätestens 14 Tage nach Wegzug erledigt haben. Nun hoffen wir, dass alles klappt. Alles Gute, dein Tschau |
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