GRUNDLAGEN

Die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit ist eine Querschnittaufgabe. Sie liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Erziehungsberechtigten und Privaten, subsidiär auch bei den Gemeinden, Kantonen und beim Bund. In den Urner Gemeinden betreut häufig ein Gemeinderatsmitglied das Ressort Kinder- und Jugendfragen. In den grösseren Urner Gemeinden gibt es beratende Kinder- und Jugendkommissionen.

DER KANTON

In der Kantonsverfassung des Kantons Uri fehlt ein Jugendartikel. Dieser wurde am 15. April 2012 vom Volk abgelehnt. Es werden jedoch Grundrechte, die sinnvolle Freizeitgestaltung (Ar. 41 KV), die öffentliche Fürsorge und Vormundschaft (Art. 44 KV) und die Förderung der Gesundheit und Prävention (Art. 45 KV) in allgemeiner Art aufgeführt. Damit Kinder und Jugendliche von den verfassungsmässig garantierten Rechten der Bundesverfassung, aber auch im Sinne des Art. 12 der UN-Konvention über Kinderrechte profitieren, braucht es eine koordinierte Kinder- und Jugendpolitik.

Der Kanton übernimmt insbesondere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz, die Integration, die Partizipation und die Prävention wie dies im Grundlagenbericht zur Verfassungsgrundlage Kinder- und Jugendförderung (siehe Seite 16) festgehalten wurde.

DIE GEMEINDEN

Die Gemeinden sind gemäss Aufgabenteilung verantwortlich für die kommunalen Vereine, die Jugendverbände, die offene Jugendarbeit und die kommunale Mitwirkung.

KOORDINATION IN DER KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG

Seit 1994 ist für die Koordination in der Kinder- und Jugendförderung die Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit zuständig (Amt für Kultur und Sport, Bildungs- und Kulturdirektion Uri), T. 041 875 20 96; josef.schuler@ur.ch. Infos: www.ur.ch/jugend.

Seit 2008 gibt es für den Kanton Uri ein kinder- und jugendpolitisches Leitbild. Das Leitbild beruht auf dem Grundlagenbericht zu einer Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Uri, der am 26. Mai 2008 im Landrat des Kantons Uri diskutiert und zur Kenntnis genommen wurde.

Im Rahmen des kantonalen Programms für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik des Kantons Uri 2014 bis 2016 (BSV-Projekt) und im Hinblick auf das Legislaturziel des Regierungsrates 2012 – 2016 „Uri als ausgesprochen familien-, kinder- und jugendfreundlichen Kanton“ zu positionieren wurde das Leitbild 2008 überarbeitet und vom Regierungsrat am 22. September 2015 beschlossen (aktuelle Version). Das Leitbild steckt den Rahmen für die zukünftige ausserschulische Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri ab. Darüber hinaus bildet es die Grundlage für das neu erarbeitete Kantonale Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Dieses Rahmengesetz wurde am 27. Januar 2016 mit 39 Ja zu 23 Nein (1 Enthaltung) vom Landrat verabschiedet. Der Rahmenerlass sichert Bewährtes rechtlich ab, schliesst Lücken und regelt die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Vernehmlasser äusserten sich zum Rahmenerlass überwiegend positiv. Die FDP fragte sich im Landrat, ob es ein Gesetz brauche und die SVP erachtete einzelne Gesetzesartikel als nicht notwendig. Am 25. September 2016 entscheidet das Volk.

Ausführliche Informationen zur Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri finden Sie auch auch auf der Website des Abteilung für Kinder- und Jugendförderung.

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