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In den Jahren 2014 bis 2016 wurde die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri gezielt weiterentwickelt. Das kantonale Programm wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) finanziell unterstützt. Uri gehörte zu den ersten Kantonen, welcher mit dem BSV eine Projektvereinbarung abgeschlossen hat. Der Regierungsrat hat am 11. März 2014 dem Vertrag mit dem Bund zugestimmt.

Die Gemeinden, private Akteure sowie Vereine profitierten von dem Programm, wenn sie Projekte für die ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit anstiessen.

Mit dem Programm wurde die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri gezielt weiterentwickelt. Dazu gehört auch die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kinder- und Jugendförderung. Weiter wurden Kinder und Jugendliche vermehrt in die Regionalentwicklung und in die Urner Wirtschaft eingebunden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Jugendlichen mit dem Wirtschafts- und Lebensraum Uri verstärkt identifizieren.

In verschiedenen weiteren Bereiche liefen bereits Projekte oder wurden durch das Programm neue angestossen. So konnte die Bildungs- und Kulturdirektion kürzlich mit Bundesunterstützung eine Jugendmedienschutzkampagne durchführen, die die Fünftklässler zum verantwortungsvollen Gebrauch der neuen Medien anleitete. Weitere Projekte waren bspw. die Durchführung eines Kinder- und eines Jugendparlaments, das Projekt My Top Job, welches die Jugendlichen zu einer offenen Berufswahl motivieren soll, oder Abklärungen für die Schaffung von Lagerplätzen für Jugendlager im Kanton Uri.

Nach wie vor kommt der privaten Initiative die zentrale Bedeutung zu. Ebenso der Freiwilligenarbeit, die in der Urner Kinder- und Jugendförderung eine wichtige Rolle spielt. Deshalb konnten auch Einzelinitiativen und Projekte von Gruppen und Vereinen unterstützt werden. Kanton und Gemeinden unterstützten subsidiär, insbesondere wo Lücken waren und wo dank präventivem Handeln schlimmere Folgekosten verhindert werden konnten.

Grundlage für das kantonale Kinder- und Jugendförderungsprogramm 2014 bis 2016 bildet das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG, Art. 26), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz können die Kantone eigene Programme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik beim Bund beantragen. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der kantonalen Kinder- und Jugendkommission und dem Runden Tisch der Urner Gemeinden erarbeitete dieses Programm für die Jahre 2014 bis 2016. 

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie hier.

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